Dreissen Gebäudetechnik

Rauchwarnmelder – Lebensretter für den Ernstfall

Rauchwarnmelder – Lebensretter für den Ernstfall

Hätten Sie´s gewusst? Rauchwarnmelder sind mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht. In den Landesbauordnungen ist die Ausrüstung wie auch die Nachrüstung in Wohnungen und Häusern gesetzlich vorgeschrieben. Und das zu Recht, denn die kleinen Geräte können im Ernstfall Leben retten.

Der rechtliche Rahmen

Nachdem anfangs nur einige wenige Bundesländer den Rauchmelder zur Pflicht machten, haben mittlerweile alle nachgezogen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit 01. April 2013. Die Verordnungen schreiben vor, wie viele Rauchwarnmelder jeweils in welchen Räumen installiert sein müssen und bis wann die Nachrüstung zu erfolgen hat. In der Regel ist ein Melder in jedem Aufenthaltsraum und auf den Rettungswegen Pflicht. In der DIN 14676 sind die Regeln für die richtige Installation und Wartung vorgeschrieben.

Lebensrettung per Infrarot

Rauchwarnmelder sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, in Deutschland dürfen allerdings nur optische Rauchmelder verkauft werden. Über einen Infrarotstrahl wird die Lichtstreuung in einer Rauchkammer gemessen. Übersteigt die Menge des gestreuten Lichts einen bestimmen Wert (wie es durch Rauch der Fall ist) ertönt ein Alarmsignal. Weiterhin gibt es – die in Deutschland verbotenen - Ionisierungsrauchwarnmelder und Hitzewarnmelder. Letztere werden für Funktionsräume mit starken Emissionen wie Küchen oder Garagen eingesetzt.

Qualität ist wichtig!

Die Installation der Rauchwarnmelder ist vergleichsweise einfach, sie werden an der Decke montiert und zum Beispiel mit austauschbaren 9 Volt Batterien betrieben. Entsteht Rauch in den Räumen, dann schlagen sie Alarm durch ein akustisches und/oder ein optisches Signal. Bei billigen Geräten besteht die Gefahr häufiger Fehlalarme, die sich nur durch ein Entnehmen der Batterien abschalten lassen.

Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Garantie

Um Ausfälle durch leergelaufene Batterien zu vermeiden, empfehlen wir Rauchmelder mit einer festeingebauten 10-Jahres-Batterie. Das Wechseln der Batterien entfällt und der Rauchmelder ist stets und zuverlässig betriebsbereit. Diese und alle anderen Geräte haben standardmäßig drei Funktionen, nämlich:

  • Akustische und/oder optische Alarmfunktion
  • Funktionsprüfung über eine Prüftaste
  • Signal „Batterie leer“

Die Funktionsprüfung muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Dazu wird die Prüftaste gedrückt, die Rauch in der Rauchkammer des Meldegerätes signalisiert. Ertönt kein Alarmsignal, muss der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Nach 10 Jahren sollten Rauchwarnmelder jedoch ausgetauscht werden, da die Rauchkammern mit den Jahren durch Hausstaub verschmutzen und dadurch Fehlalarme ausgelöst werden können.

Rauchwarnmelder sind nicht nur Pflicht, sondern können auch Leben retten. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten für die Ausstattung Ihrer Wohnung inklusive Installation.

Kontakt: 02456 508830 | mail@dreissen.de